Varroabehandlung in Deutschland: Welche Mittel und Anwendungsarten erlaubt sind
Die Bekämpfung der Varroamilbe ist für Bienenhalter Routine – rechtlich ist sie aber klar reguliert. Nicht jeder Wirkstoff und nicht jede Anwendungsform, die im Ausland gebräuchlich ist, darf in Deutschland eingesetzt werden. Dieser Beitrag fasst zusammen, welche Präparate und Verfahren zugelassen sind, welche nicht, und welche Vor- und Nachteile sich aus den jeweiligen Zulassungsbedingungen ergeben.
Der rechtliche Rahmen: Varroazide sind Tierarzneimittel
Mittel gegen die Varroose sind Tierarzneimittel und müssen amtlich zugelassen werden. Zuständige Zulassungsbehörde in Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Rechtsgrundlage sind die EU-Verordnung 2019/6 und das Tierarzneimittelgesetz (TAMG).
Im Zulassungsverfahren wird anhand der vom Hersteller vorgelegten Untersuchungen geprüft, ob
- das Präparat für Bienenvolk und Anwender unbedenklich ist,
- eine therapeutische Wirkung nachgewiesen ist und
- keine unzulässigen Rückstände entstehen.
Daraus folgt eine wichtige Konsequenz für die Praxis: Der Einsatz von Chemikalien ohne Tierarzneimittel-Zulassung – etwa technische Ameisensäure, Oxalsäure, Milchsäure oder Thymol aus dem Chemikalienhandel – ist bei der Varroabehandlung nicht zulässig. Entscheidend ist also nicht der Wirkstoff allein, sondern das zugelassene Präparat samt der darin festgelegten Anwendungsart.
Die vier zugelassenen Wirkstoffgruppen
In Deutschland zugelassene Varroazide stammen im Wesentlichen aus vier Wirkstoffgruppen:
- Organische Säuren: Ameisensäure, Oxalsäure, Milchsäure
- Pyrethroide: Flumethrin
- Triazapentadiene: Amitraz
- Ätherische Öle: Thymol, Campher, Eukalyptusöl, Levomenthol
Erlaubte Anwendungsarten im Überblick
Oxalsäure: Verdampfen, Sprühen
Für die Verdampfung (Sublimation) von Oxalsäure ist in Deutschland seit September 2023 einzig und allein das Präparat „Varroxal 0,71 g/g Bienenstock-Pulver“ von Andermatt BioVet zugelassen. Für weitere Verdampfergeräte gibt es keine gesonderte Zulassung.
Bewertung: Wer sublimieren möchte, hat damit eine legale Option – ist aber auf ein einziges zugelassenes Präparat festgelegt. Die Auswahl ist entsprechend gering, und die Geräteseite ist zulassungsrechtlich nicht gesondert geregelt.
Seit 2017 dürfen Imker in Deutschland Oxalsäure außerdem im Sprühverfahren anwenden. Zugelassen sind hierfür zum Beispiel die Produkte Oxuvar 5,7 % und Varromed.
Bewertung: Hier stehen mehrere zugelassene Präparate zur Verfügung, das Verfahren ist seit 2017 ausdrücklich abgedeckt.
Ameisensäure, Milchsäure und Oxalsäure: Achtung Übergangsfrist
Für Ameisensäure, Milchsäure und Oxalsäure existierten bislang sogenannte Standardzulassungen (StandZV). Dieses Zulassungsverfahren gibt es seit dem 28.01.2022 nicht mehr. Betroffene Präparate dürfen jedoch noch bis zum Ende der Übergangsfrist am 29.01.2027 verkauft und angewendet werden.
Bewertung: Kurzfristig ändert sich für Anwender nichts, mittelfristig sollten Imker aber im Blick behalten, welche ihrer gewohnten Präparate über 2027 hinaus verfügbar bleiben.
Thymol-Präparate
Als Thymol-Präparate sind in Deutschland Apiguard, Thymovar und ApiLife Var zugelassen.
Bewertung: Mit drei zugelassenen Präparaten besteht in dieser Wirkstoffgruppe eine gewisse Auswahl. Thymol gehört zur Gruppe der ätherischen Öle und damit zu den Wirkstoffgruppen, die im deutschen Zulassungsrahmen ausdrücklich vertreten sind.
Flumethrin in Streifenform
Bei den synthetischen Pyrethroiden ist in Deutschland der Wirkstoff Flumethrin in den Präparaten Bayvarol und PolyVar Yellow zugelassen.
Bewertung: Das andernorts gebräuchliche Fluvalinat (z. B. Apistan) ist in Deutschland nicht zugelassen. Wer bei den Pyrethroiden bleiben will, ist damit auf Flumethrin-Präparate beschränkt.
Amitraz: nur als imprägnierter Streifen
Amitraz ist in Deutschland in den imprägnierten Streifen Apitraz und Apivar zugelassen. Beide Präparate sind apotheken- und verschreibungspflichtig.
Nachteile und Einschränkungen:
- In anderen EU-Ländern zugelassene Anwendungsarten wie Begasen oder Aerosolbehandlung sind in Deutschland nicht erlaubt.
- Die Verschreibungs- und Apothekenpflicht bedeutet zusätzlichen organisatorischen Aufwand.
- In der Bioimkerei ist die Anwendung von Amitraz als Wirkstoff laut EU-Öko-Verordnung 834/2007 nicht erlaubt.
Nicht erlaubt: Diese Stoffe und Verfahren sind tabu
- Technische Säuren und technisches Thymol aus dem Chemikalienhandel (Ameisensäure, Oxalsäure, Milchsäure, Thymol): ohne Tierarzneimittel-Zulassung nicht zulässig.
- Fluvalinat-Präparate wie Apistan: in Deutschland nicht zugelassen.
- Begasen bzw. Aerosolbehandlung mit Amitraz: in Deutschland nicht erlaubt, auch wenn diese Anwendungsarten in anderen EU-Ländern zugelassen sind.
- Lithiumchlorid: gilt als wirksam gegen die Varroamilbe, ist in Deutschland aber nicht als Präparat zugelassen. Bienenexperten warnen ausdrücklich vor Selbstversuchen mit dem nicht zugelassenen Stoff.
- Nicht gesondert zugelassene Verdampfergeräte: Für Verdampfergeräte über das zugelassene Präparat Varroxal hinaus gibt es keine gesonderte Zulassung.
Lehrstück aus der Vergangenheit: Perizin
Früher wurde für die Winterbehandlung häufig Perizin mit dem Wirkstoff Coumaphos eingesetzt. Milben entwickelten jedoch Resistenzen, und der Wirkstoff hinterließ Rückstände im Wachs. Laut Hersteller Bayer ist das Mittel inzwischen nicht mehr im Handel erhältlich.
Bewertung: Das Beispiel zeigt die beiden zentralen Risiken chemischer Varroabehandlung – Resistenzbildung und Rückstände in Bienenprodukten. Genau diese Aspekte werden im heutigen Zulassungsverfahren geprüft.
Pflicht zur Dokumentation
Bienenhalter sind gesetzlich verpflichtet, jede Varroabehandlung im Bestandsbuch zu dokumentieren. Die Dokumentation muss zusammen mit dem Kaufbeleg fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Bei Verstößen gegen die Dokumentationspflicht drohen nach § 89 Abs. 6 TAMG Bußgelder.
Fazit
Erlaubt ist in Deutschland nur, was als Tierarzneimittel zugelassen ist – und zwar genau in der zugelassenen Anwendungsform. Organische Säuren, Thymol, Flumethrin und Amitraz decken das Spektrum ab; verdampft werden darf Oxalsäure ausschließlich mit dem dafür zugelassenen Präparat, gesprüht seit 2017 mit entsprechenden Produkten. Technische Chemikalien, Lithiumchlorid, Fluvalinat-Präparate und die Amitraz-Begasung bleiben außen vor. Wer zusätzlich die Übergangsfrist bis zum 29.01.2027 und die Bestandsbuchpflicht im Blick behält, ist rechtlich auf der sicheren Seite.
